T E R M I N V E R T R E T U N G

Vertretung von Kolleginnen und Kollegen in Untervollmacht:

Zuverlässig, unkompliziert und engagiert!

 

Kolleginnen und Kollegen, die weiter entfernt ansässig sind und z.B. einen Gerichts- oder Ortstermin in

 

  • Trier

 

wahrnehmen müssen, aber nicht persönlich wahrnehmen können oder möchten, vertrete ich bei Übersendung der entsprechenden Unterlagen - per Fax oder Email -.in Untervollmacht zuverlässig und gewissenhaft - auch kurzfristig.

 

Fremde Mandate werden wie eigene behandelt!

Anfrage per Telefon:  0651 - 99 63 95 21

per Fax: 0651 - 99 63 95 23

oder per Mail an: kontakt@kanzlei-hvg.de

Vergütung für die Terminsvertretung

 

Die Vergütung für Terminsvertreter erfolgt bei Unterbevollmächtigung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG).

 

Der Terminvertreter erhält z.B.

 

  • für die Wahrnehmung eines Termins eine Verfahrensgebühr gemäß 3401 VV (RVG) in Höhe der Hälfte der dem Bevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr (also 0,65 Gebühr)
  • sowie eine Terminsgebühr nach 3402 VV (RVG)

 

Hiervon abweichend können je nach Rechtsfall auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

 

 

 

 

 

 

 

A N W A L T S K A N Z L E I

HILLER VON GAERTRINGEN

 

Im Pi-Park 2

D - 54294  T R I E R

 

Tel.  0651 -  99 63 95 21

Fax  0651 -  99 63 95 23

 

E-Mail-Kontakt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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