T E R M I N V E R T R E T U N G
Vertretung von Kolleginnen und Kollegen in Untervollmacht:
Zuverlässig, unkompliziert und engagiert!
Kolleginnen und Kollegen, die weiter entfernt ansässig sind und z.B. einen Gerichts- oder Ortstermin in
wahrnehmen müssen, aber nicht persönlich wahrnehmen können oder möchten, vertrete ich bei Übersendung der entsprechenden Unterlagen - per Fax oder Email -.in Untervollmacht zuverlässig und gewissenhaft - auch kurzfristig.
Fremde Mandate werden wie eigene behandelt!
Anfrage per Telefon: 0651 - 99 63 95 21
per Fax: 0651 - 99 63 95 23
oder per Mail an: kontakt@kanzlei-hvg.de
Vergütung für die Terminsvertretung
Die Vergütung für Terminsvertreter erfolgt bei Unterbevollmächtigung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG).
Der Terminvertreter erhält z.B.
Hiervon abweichend können je nach Rechtsfall auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden.