T Ä T I G K E I T S G E B I E T E

K a n z l e i

 

Die Anwaltskanzlei Hiller von Gaertringen in Trier ist im Zivilrecht und hier besonders auch im Zusammenhang mit Immobilien auf solche Rechtsgebiete ausgerichtet, in denen es am meisten zu Überschneidungen kommt. Auch zeigt die tägliche Praxis, dass für eine umfassende anwaltliche Beratung und Vertretung vielfach auch interdisziplinäre bzw. fachübergreifende Kenntnisse und Erfahrung in den betroffenen Rechtsgebieten erforderlich sind. Grundsätzlich werden daher nahezu alle zivilrechtlichen Mandate betreut.

 

 

S o n s t i g e  Q u a l i f i k a t i o n

 

Als "Geprüfte Immobilienprojektentwicklerin (EIA)" sowie "Immobilien-Projektentwicklerin (IHK)" - dazu seit vielen Jahren im privaten und gewerblichen Immobilienbereich auch praktisch tätig - bietet Rechtsanwältin Hiller v. Gaertringen auch praxisorientierte anwaltliche Beratung und Vertretung bei allen Problemen im Zusammenhang mit privaten und gewerblichen Immobilien an.

 

 

Le i s t u n g s p r o f i l

 

< Miet- und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht

Die vielfältigen rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Immobilien setzen sich fort, wenn es z.B. um folgende Themen geht:

 

  • Miet- und Pachtrechtstreitigkeiten (gewerblich und privat)
  • Pacht von landwirtschaftlichen Betrieben, Acker- und Forstflächen
  • Gestaltung und Überprüfung von individuellen Miet- und Pachtverträgen,
  • Mietminderung, Mietmängel, sonstige Beeinträchtigungen
  • Mieterhöhung
  • Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen
  • Räumung von Wohn- und Gewerberaum
  • Wohnungseigentumsrecht

 

< Immobilienrecht und Grundstücksrecht

Hierunter fallen z.B. rechtliche Streitigkeiten in folgenden Bereichen:

 

  • Probleme beim Erwerb oder beim Verkauf von Immobilien
  • Maklerrecht
  • Mängel an der Immobilie beim Bau und Erwerb (Gewährleistungsrecht)
  • Grundbuchrecht  bzw. Immobiliarsachenrecht
  • Baurecht, Architektenrecht
  • Probleme im Rahmen von Handwerkerleistungen und mit Bauträgern
  • Probleme mit der Baubehörde, sonstigen Verwaltungsbehörden im Zusammenhang mit Immobilien

  • Auseinandersetzung mit Nachbarn

 

< Erbrecht und Vermögensnachfolge / Prüfung von Eheverträgen

Auch im Erbrecht geht es sehr häufig auch um Immobilienbesitz, der vereerbt oder auch gerade nicht an bestimmte Personen vererbt werden soll.

 

Es geht daher hier oft um sehr persönliche, sensible Themen, die weit in die Zukunft hineinwirken und oftmals auch für den weiteren Zusammenhalt in einer Familie entscheidend sein können.

Das Stichwort heißt hier Kautelarjurisprudenz, mittels welcher die Entstehung späterer Probleme und Auseinandersetzungen schon im Vorfeld und auch bei guter Zeit verhindert werden soll.

 

Dies gilt im übrigen auch für die Abfassung von Eheverträgen, welche auch in erbrechtlicher Hinsicht Konsequenzen haben können.

 

In unserer Kanzlei erhalten Sie auch hierzu eine umfassende Beratung und persönliche Empfehlungen, wenn es um folgende Angelegenheiten geht:

 

  • Sicheres Vererben
  • Zuwendungen zu Lebzeiten, vorweggenommene Erbfolge
  • Beratung und Hilfe bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
  • Vermächtnisse 
  • Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen
  • Fragen der Betriebsnachfolge
  • Fragen zu Pflichtteil, der Enterbung und zum Erbverzicht
  • Erbausschlagung
  • Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen
  • Erbauseinandersetzung
  • Ehevertragliche Regelungen / Überprüfung von Eheverträgen

 

< Unternehmensrecht / Unternehmensgründung / Startup-Gründung

Wie gründet man eine Firma oder ein Online-Unternehmen? Was muss man alles beachten? Wählt man eine Gesellschaftsform oder agiert man besser zunächst als Einzelhandelskaufmann?

 

Das Thema ist komplex, so dass es hier vieles zu beachten gibt. Auch aufgrund jahrelanger praktischer anwaltlicher Firmenbetreuung durch die Anwaltskanzlei Hiller von Gaertringen und umfassende praktische Erfahrungen im Unternehmertum erhalten Sie hier Beratung, was bei der Unternehmensgründung alles zu beachten ist, speziell in Ihrem Fall. So z.B. erhalten Sie in unserer Kanzlei Antworten auf Fragen zu den folgenden Problembereichen:

 

  • Umfassende Beratung bei der Unternehmensgründung
  • Gewerberecht
  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsgründung und Gesellschaftsvertrag
  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Internetrecht (Online-Shops)
  • Prüfung von Internetseiten
  • Versandgeschäft
  • Kaufvertragsrecht
  • Lebensmittelrecht, Health-Claims, Verlagsrecht
  • Verbraucherrechte, Verbraucherschutz
  • Streitschlichtung
  • Wettbewerbsrecht
  • Urheberrecht
  • Markenrecht
  • Abmahnungen
  • IT-Recht
  • Arbeitsrechtliche Grundlagen, Arbeitsverträge

 

< Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung

Nicht nur im Zusammenhang mit Immobilien aller Art, sondern auch bei sonstigen Forderungen aller Art stellt sich die Frage nach der Durchsetzung durch Zwangsvollstreckung und - bei Immobilien - durch Zwangsversteigerung.

 

In unserer Kanzlei erhalten Sie Unterstützung bei der Durchsetzung von Forderungen und Ansprüchen aller Art.

Hierzu gehören z.B.

 

  • Durchsetzung von Forderungen
  • Titulierung von Forderungen, Mahnverfahren, Vollstreckungsverfahren
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aller Art wie Forderungspfändung, Vollstreckung in Mobilien und Immobilien
  • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken
  • Zwangsversteigerungsverfahren
  • rechtliche Schritte gegen unberechtigte Vollstreckungsmaßnahmen

 

< Allgemeines Zivilrecht

In unserer Kanzlei in Trier werden Sie darüber hinaus auch rechtlich beraten und vertreten, wenn es generell um zivilrechtliche Angelegenheiten geht wie z.B.

 

  • Allgemeines Vertragsrecht (z.B. Kaufvertragsrecht, Darlehensverträge usw.)
  • Prüfung notarieller Kaufverträge
  • Vertragsentwürfe
  • Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Beweissicherungsverfahren
  • Schadensersatzansprüche / Schmerzensgeld
  • Unterlassungsansprüche
  • Anfechtung
  • Geschäftsführung ohne Auftrag

 

< Konfliktmanagement, außergerichtliche Problemlösung

Die außergerichtliche Streitschlichtung erlangt dadurch Bedeutung, da hierdurch langwierige kostenverursachende und nervenaufreibende Gerichtsverfahren vermieden werden. Zudem ist der Ausgang von Gerichtsverfahren - erst recht beim Durchlaufen mehrerer Instanzen - in der Regel grundsätzlich nicht vorhersehbar.

 

Die außergerichtliche Konfliktlösung ist daher besonders sinnvoll, wenn es um komplexe unübersichtliche Sachverhalte oder um wechselseitige Forderungen geht.

 

Immer soll zunächst eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite angestrebt werden, wenn der oder die Ratsuchende dies wünscht.

 

Die außergerichtliche Konfliktlösung erfordert nicht nur Erfahrung, sondern auch Professionalität,  Verhandlkungssicherheit, strategisches Vorgehen, besonderes Einfühlungsvermögen, aber nicht zuletzt auch Menschlichkeit und den Willen, konstrukriv an Problemlösungen mitzuwirken.

    

Im übrigen sollen Anwälte auch nach dem Vorstellungen des Gesetzgebers immer auch auf eine außergerichtliche gütliche Einigung hinwirken.

 

Die außergerichtliche Streitbeilegung, Konfliktlösung und auch weitere Konfliktvermeidung bietet sich z.B. in folgenden Fällen an:

 

  • Grundsätzlich bei allen unklaren Rechtsverhältnissen
  • besonders bei ungewissem Ausgang der Streitigkeit vor Gericht
  • bei unverhältnismäßig hohen Kosten und hohem Prozessrisiko auf beiden Seiten
  • bei wechselseitigen Forderungen
  • bei Mangel an Beweisen
  • bei Trennung und Scheidung
  • bei Erbauseinandersetzung
  • in allen sonstigen familiären Angelegenheiten
  • bei Vermögensauseinandersetzungen aller Art
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