T Ä T I G K E I T S G E B I E T E
K a n z l e i
Die Anwaltskanzlei Hiller von Gaertringen in Trier ist im Zivilrecht und hier besonders auch im Zusammenhang mit Immobilien auf solche Rechtsgebiete ausgerichtet, in denen es am meisten zu Überschneidungen kommt. Auch zeigt die tägliche Praxis, dass für eine umfassende anwaltliche Beratung und Vertretung vielfach auch interdisziplinäre bzw. fachübergreifende Kenntnisse und Erfahrung in den betroffenen Rechtsgebieten erforderlich sind. Grundsätzlich werden daher nahezu alle zivilrechtlichen Mandate betreut.
S o n s t i g e Q u a l i f i k a t i o n
Als "Geprüfte Immobilienprojektentwicklerin (EIA)" sowie "Immobilien-Projektentwicklerin (IHK)" - dazu seit vielen Jahren im privaten und gewerblichen Immobilienbereich auch praktisch tätig - bietet Rechtsanwältin Hiller v. Gaertringen auch praxisorientierte anwaltliche Beratung und Vertretung bei allen Problemen im Zusammenhang mit privaten und gewerblichen Immobilien an.
Le i s t u n g s p r o f i l
< Miet- und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht
Die vielfältigen rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Immobilien setzen sich fort, wenn es z.B. um folgende Themen geht:
< Immobilienrecht und Grundstücksrecht
Hierunter fallen z.B. rechtliche Streitigkeiten in folgenden Bereichen:
Probleme mit der Baubehörde, sonstigen Verwaltungsbehörden im Zusammenhang mit Immobilien
Auseinandersetzung mit Nachbarn
< Erbrecht und Vermögensnachfolge / Prüfung von Eheverträgen
Auch im Erbrecht geht es sehr häufig auch um Immobilienbesitz, der vereerbt oder auch gerade nicht an bestimmte Personen vererbt werden soll.
Es geht daher hier oft um sehr persönliche, sensible Themen, die weit in die Zukunft hineinwirken und oftmals auch für den weiteren Zusammenhalt in einer Familie entscheidend sein können.
Das Stichwort heißt hier Kautelarjurisprudenz, mittels welcher die Entstehung späterer Probleme und Auseinandersetzungen schon im Vorfeld und auch bei guter Zeit verhindert werden soll.
Dies gilt im übrigen auch für die Abfassung von Eheverträgen, welche auch in erbrechtlicher Hinsicht Konsequenzen haben können.
In unserer Kanzlei erhalten Sie auch hierzu eine umfassende Beratung und persönliche Empfehlungen, wenn es um folgende Angelegenheiten geht:
< Unternehmensrecht / Unternehmensgründung / Startup-Gründung
Wie gründet man eine Firma oder ein Online-Unternehmen? Was muss man alles beachten? Wählt man eine Gesellschaftsform oder agiert man besser zunächst als Einzelhandelskaufmann?
Das Thema ist komplex, so dass es hier vieles zu beachten gibt. Auch aufgrund jahrelanger praktischer anwaltlicher Firmenbetreuung durch die Anwaltskanzlei Hiller von Gaertringen und umfassende praktische Erfahrungen im Unternehmertum erhalten Sie hier Beratung, was bei der Unternehmensgründung alles zu beachten ist, speziell in Ihrem Fall. So z.B. erhalten Sie in unserer Kanzlei Antworten auf Fragen zu den folgenden Problembereichen:
< Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung
Nicht nur im Zusammenhang mit Immobilien aller Art, sondern auch bei sonstigen Forderungen aller Art stellt sich die Frage nach der Durchsetzung durch Zwangsvollstreckung und - bei Immobilien - durch Zwangsversteigerung.
In unserer Kanzlei erhalten Sie Unterstützung bei der Durchsetzung von Forderungen und Ansprüchen aller Art.
Hierzu gehören z.B.
< Allgemeines Zivilrecht
In unserer Kanzlei in Trier werden Sie darüber hinaus auch rechtlich beraten und vertreten, wenn es generell um zivilrechtliche Angelegenheiten geht wie z.B.
< Konfliktmanagement, außergerichtliche Problemlösung
Die außergerichtliche Streitschlichtung erlangt dadurch Bedeutung, da hierdurch langwierige kostenverursachende und nervenaufreibende Gerichtsverfahren vermieden werden. Zudem ist der Ausgang von Gerichtsverfahren - erst recht beim Durchlaufen mehrerer Instanzen - in der Regel grundsätzlich nicht vorhersehbar.
Die außergerichtliche Konfliktlösung ist daher besonders sinnvoll, wenn es um komplexe unübersichtliche Sachverhalte oder um wechselseitige Forderungen geht.
Immer soll zunächst eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite angestrebt werden, wenn der oder die Ratsuchende dies wünscht.
Die außergerichtliche Konfliktlösung erfordert nicht nur Erfahrung, sondern auch Professionalität, Verhandlkungssicherheit, strategisches Vorgehen, besonderes Einfühlungsvermögen, aber nicht zuletzt auch Menschlichkeit und den Willen, konstrukriv an Problemlösungen mitzuwirken.
Im übrigen sollen Anwälte auch nach dem Vorstellungen des Gesetzgebers immer auch auf eine außergerichtliche gütliche Einigung hinwirken.
Die außergerichtliche Streitbeilegung, Konfliktlösung und auch weitere Konfliktvermeidung bietet sich z.B. in folgenden Fällen an: